Reiserücktritt / Stornierung von FLOATING HOUSES in der Vermietung durch RÜCKENWIND-FERIEN aufgrund Corona

Liebe Gäste,

wir hoffen sehr, dass Sie Ihren verdienten Urlaub im FLOATING HOUSE unbeschwert und gesund antreten können.

Im Fall, dass Sie den Aufenthalt nicht wie geplant wahrnehmen können, ist zu unterscheiden, ob dies aus persönlichen Gründen oder aufgrund eines amtlich angeordneten Vermietungsverbotes geschieht.

  • Wenn wir Ihnen das FLOATING HOUSE nicht zur Verfügung stellen können, weil das FLOATING HOUSE während der Zeit Ihres Aufenthaltes unter ein amtlich angeordnetes Vermietungsverbot fällt, fallen keine Stornogebühren an.
  • Wenn Sie die Reise aufgrund persönlicher Gründe (Krankheit, Quarantäne aufgrund Corona, etc.) nicht antreten können, gelten unsere Stornobedingungen, wie in den AGB aufgeführt.

)* Für die von RÜCKENWIND – FERIEN vermittelten Objekte im Auftrag fremder Eigentümer gelten jeweils die Regelungen und AGBs des Eigentümers.

Wir empfehlen unseren Gästen, ggfs. eine Reiserücktritt-Versicherung abzuschließen. Dort können Sie auch eine Versicherung für Reiserücktritt wg. Corona wählen.

Die Informationen der Versicherung finden Sie hier: ReiserücktrittReiserücktritt wg. Corona

Der Vertragspartner ist die HanseMerkur Versicherung.

Sollten Sie in den 14 Tagen vor Ihrem FLOATING HOUSE Urlaub unter eine Quarantäne-Anordnung oder ein amtliches Reiseverbot fallen, prüfen Sie bitte, ob Sie dies durch negative Corona-Tests verkürzen oder abwenden können. Falls dies nicht der Fall ist und Sie Ihren Aufenthalt bei uns aufgrund von Quarantäne-Auflagen / Reiseverbot nicht antreten können, bitten wir Sie, uns umgehend davon zu unterrichten. Sofern wir den Zeitraum nicht anderweitig vermieten können, gelten die Stornobedingungen lt. AGB.